e) In ihren Schlussbemerkungen machen die Beschwerdeführenden zusätzlich geltend, sie hätten einzig die Gewässerschutzbewilligung des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) vom 30. Juli 2018 und den Fachbericht Brandschutz vom 21. Januar 2018 erhalten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte ihnen die Gemeinde die angepassten Unterlagen (Grundriss Erdgeschoss/Entwässerungsplan) sowie das geologische Gutachten der Firma H.________ vom 19. April 2018 zustellen sollen. Dieser Mangel sei bis heute nicht behoben worden. Den Vorakten lässt sich dazu entnehmen, dass die Vorinstanz mit Verfügung vom 8. August 2018 den Verfahrensbeteiligten Kopien der zu