Insoweit wurde ihr rechtliches Gehör verletzt. Zwar lag der fragliche Plan, der später bewilligt wurden, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anlässlich der Einspracheverhandlung vom 20. August 2018 vor, wurde doch die neu geplante Versickerungsanlage ausdrücklich thematisiert.14 Zudem äusserten sich die Beschwerdeführenden in ihrer unverlangt eingereichten, als Rechtsverwahrung bezeichneten Eingabe vom 5. September 2018 zum Retentionsbecken, das unmittelbar vor ihrer Garageneinfahrt geplant werde. In diesem Zusammenhang erhoben sie inhaltlich Einsprache und meldeten eine Rechtsverwahrung an.