Vorinstanz verlangt. Da sich die Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde ausdrücklich mit dem Inhalt des Plans "Grundriss Erdgeschoss/Kanalisationskataster" vom 29. Juni 2018 auseinandersetzen und sich in ihren Beschwerdebeilagen eine Kopie davon befindet, ist zu schliessen, dass sie vor Einreichung ihrer Beschwerde Einsicht in den bewilligten Plan "Grundriss Erdgeschoss/Kanalisationskataster" nehmen konnten. Insoweit wurde die Gehörsverletzung behoben.