Bezüglich des bewilligten Situationsplans und des bewilligten Projektplans "Ansichten", beide von der Baukommission Worben gestempelt am 2. Oktober 2018, liegt somit keine Gehörsverletzung vor. Hingegen lässt sich den Akten nicht entnehmen, dass die Beschwerdeführenden auch über den Eingang des auf Verlangen des AWA verbesserten und in der Folge bewilligten Plans "Grundriss Erdgeschoss/Kanalisationskataster" (Planausgabedatum 29. Juni 2018, von der Baukommission Worben gestempelt am 2. Oktober 2018) informiert worden wären. Gemäss Beschwerde haben sie diesen Plan nach Erhalt der Baubewilligung bei der