c) Den Vorakten lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 21. März 2018 über die Projektänderung bezüglich Dachform und Gebäudehöhe informiert wurden und Gelegenheit zur Einsprache erhielten. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sie Kenntnis von den Projektplänen mit dem Planausgabedatum vom 19. Februar 2018 hatten und sich im Rahmen ihrer zweiten Einsprache vom 20. April 2018 dazu äussern konnten. Bezüglich des bewilligten Situationsplans und des bewilligten Projektplans "Ansichten", beide von der Baukommission Worben gestempelt am 2. Oktober 2018, liegt somit keine Gehörsverletzung vor.