a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, der von der Vorinstanz abgestempelte Plan "Grundriss Erdgeschoss/Kanalisationskataster" trage das Planausgabedatum 29. Juni 2018. Über diese Planänderung habe sie weder die Gemeinde noch die Bauherrschaft informiert. Auch an der Einspracheverhandlung hätten sie keine Einsicht und keinen aktuellen Baueingabeplan der geplanten Stahlhalle erhalten. Die Vorinstanz und die Beschwerdegegnerin weisen demgegenüber darauf hin, dass der fragliche Plan anlässlich der Einspracheverhandlung aufgelegen sei.