c) Die Beschwerde ist innert der Rechtsmittelfrist eingereicht worden (Art. 40 Abs. 1 BauG). Sie hat einen Antrag und eine Begründung (Art. 32 Abs. 2 VRPG4). Soweit sich die Beschwerde gegen die angefochtenen Verfügungen richtet, tritt die BVE darauf ein.