Weiter rügten sie, sie hätten im vorinstanzlichen Verfahren einzig die Gewässerschutzbewilligung des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) vom 30. Juli 2018 und den Fachbericht Brandschutz vom 21. Januar 2018 erhalten. Das Rechtsamt stellte den Beschwerdeführenden daraufhin Kopien verschiedener Unterlagen zu, machte sie auf die Möglichkeit der Akteneinsicht aufmerksam und gab ihnen Gelegenheit, ihre Schlussbemerkungen zu ergänzen. Davon machten die Beschwerdeführenden Gebrauch. 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und