In ihrer Eingabe vom 9. Februar 2019 nahmen die Beschwerdeführenden ausführlich Stellung zu den eingeholten Fachberichten und den Eingaben der übrigen Beteiligten. Zudem machten sie geltend, der Kanalisationskatasterplan sei nicht aktuell und entspreche nicht den Tatsachen. Weiter rügten sie, sie hätten im vorinstanzlichen Verfahren einzig die Gewässerschutzbewilligung des Amts für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) vom 30. Juli 2018 und den Fachbericht Brandschutz vom 21. Januar 2018 erhalten.