4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte bei der Gebäudeversicherung Bern (GVB) und beim zuständigen Feuerwehrkommandanten Fachberichte ein. Zudem holte es bei der Gemeinde den Kanalisationskataster der Bauparzelle ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. In ihrer Eingabe vom 30. Januar 2019 bestätigte die Beschwerdegegnerin ihren Antrag und die Ausführungen in ihrer Beschwerdeantwort. In ihrer Eingabe vom 9. Februar 2019 nahmen die Beschwerdeführenden ausführlich Stellung zu den eingeholten Fachberichten und den Eingaben der übrigen Beteiligten.