3. In ihrer Beschwerdeantwort vom 26. November 2018 beantragt die Beschwerdegegnerin die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Sie führt insbesondere aus, die Platzentwässerung bleibe wie bis anhin bestehen und das Dachwasser der Lagerhalle werde vor Ort über eine Versickerungsmulde versickern. Dadurch werde die bestehende, über die Kanalisation entwässerte Fläche um circa 260 m2 reduziert und die Kanalisationsleitung entsprechend entlastet. In ihrer Stellungahme vom 27. November 2018 teilt die Gemeinde mit, sie halte an ihrer Verfügung fest und beantrage, diese zu bestätigen.