Beide Amtsstellen sahen keinen Grund, auf die Gewässerschutzbewilligung bzw. auf den Fachbericht Immissionsschutz zurückzukommen. Die Beschwerdeführenden reichten zudem mit Schreiben vom 5. September 2018 bei der Gemeinde eine Rechtsverwahrung ein und beantragten, das Baugesuch sei abzuweisen. Mit Entscheid vom 2. Oktober 2018 erteilte die Gemeinde Worben die Baubewilligung. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 30. Oktober 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Entscheid vom 2. Oktober 2018 sei aufzuheben und das Verfahren zur erneuten und