Mit Verfügung vom 8. August 2018 stellte die Gemeinde den Verfahrensbeteiligten die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Amts- und Fachberichte zu und lud sie zur Einigungsverhandlung ein. An der Einspracheverhandlung vom 20. August 2018 konnte keine Einigung erzielt werden. Die Beschwerdeführenden hielten ihre Einsprache aufrecht. Sie wandten sich mit Schreiben vom 5. September 2018 an das AWA und an das beco. Beide Amtsstellen sahen keinen Grund, auf die Gewässerschutzbewilligung bzw. auf den Fachbericht Immissionsschutz zurückzukommen.