Zudem überwies sie die ergänzten Baugesuchsunterlagen dem Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) zur Stellungnahme bzw. zur Ausstellung einer allfälligen Gewässerschutzbewilligung. Dieses teilte mit, die Baugesuchsunterlagen müssten mit Angaben zur Nutzung des Vorplatzes ergänzt werden. Am 4. Juli 2018 reichte die Beschwerdegegnerin deshalb neue Pläne ein. Am 30. Juli 2018 erteilte das AWA die Gewässerschutzbewilligung. Mit Verfügung vom 8. August 2018 stellte die Gemeinde den Verfahrensbeteiligten die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Amts- und Fachberichte zu und lud sie zur Einigungsverhandlung ein.