Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführenden Gebrauch. Am 27. April 2018 reichte die Beschwerdegegnerin Unterlagen zur Entwässerung ein und nahm zur Einsprache Stellung. Aufgrund der in der Einsprache geäusserten Bedenken holte die Gemeinde beim Amt für Berner Wirtschaft (beco)1 einen Fachbericht bezüglich allfälliger Geruchs- und Lärmbelästigungen ein. Zudem überwies sie die ergänzten Baugesuchsunterlagen dem Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) zur Stellungnahme bzw. zur Ausstellung einer allfälligen Gewässerschutzbewilligung.