dass Anpassungen an der Entwässerung und der Dachgestaltung nötig seien. Am 9. März 2018 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung bezüglich Dachform sowie verschiedene ausstehende Formulare ein. Sie stellte in Aussicht, den Nachweis Entwässerung/Retention nachzureichen. Zudem nahm sie Stellung zu der Einsprache. Sie wies insbesondere darauf hin, dass zivilrechtliche Ansprüche keinen Einfluss auf die Bewilligungsfähigkeit eines Bauvorhabens hätten. Die Gemeinde informierte die Beschwerdeführenden sowie weitere Nachbarn über die Projektänderung und gab ihnen Gelegenheit zur Einsprache. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführenden Gebrauch.