1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 15. Dezember 2017 bei der Gemeinde Worben ein Baugesuch ein für den Neubau einer Stahlhalle als Depot für Fahrzeuge auf Parzelle Worben Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Arbeitszone WA2. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Die Gemeinde gab der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, zur Einsprache Stellung zu nehmen. Zudem holte sie fehlende Unterlagen ein und wies die Beschwerdegegnerin darauf hin, RA Nr. 110/2018/144 2