b) Das AWA hat die temporäre Grundwasserabsenkung in seinem Amtsbericht vom 11. Januar 2018 zwar geprüft und dafür die Gewässerschutzbewilligung erteilt. Als Auflage hat es unter anderem verfügt, die abgepumpte Grundwassermenge sei permanent zu messen und aufzuzeichnen; die Grundwasserstände innerhalb und ausserhalb der Baugrube seien in Grundwassermessstellen vor, während und nach Abschluss der Sanierungsarbeiten zu überwachen, d.h. in geeigneten zeitlichen Abständen zu messen und zu protokollieren. Die Dimensionierung und Detailprojektierung hat das AWA jedoch nicht überprüft.16