Eine direkte Messung im Quartier der Beschwerdeführenden ist unter diesen Umständen nicht erforderlich. Im Übrigen ist nicht ausgeschlossen, dass eine RA Nr. 110/2018/143 10 solche dennoch stattfinden wird: Es ist möglich, dass der im Bericht H.________ vom 8. Mai 2018 erwähnte weitere Kontrollstandort im Quartier der Beschwerdeführenden platziert wird.