der Bericht H.________ vom 8. Mai 2018 sei weder vom AWA noch vom AfU geprüft worden. Aus Ziffer 11 des Berichts ergibt sich, dass das Vorgehen für die Abschätzungen und die formulierten Massnahmen vom AfU gutgeheissen wurden. Dementsprechend nimmt der Abschnitt "Umweltschutz" im Bericht des Bauinspektorats der Stadt Bern vom 18. Juli 2018 explizit Bezug auf diesen Bericht und fordert, die darin formulierten Massnahmen seien umzusetzen.