_ vom 8. Mai 2018 inklusive den darin genannten Massnahmen sind damit für die Beschwerdegegnerin verbindlich und von ihr zwingend umzusetzen. Dies ergibt sich explizit aus dem Bericht des Bauinspektorats der Stadt Bern vom 18. Juli 2018 zum Thema Umweltschutz,14 welcher wiederum auf Seite 25 der angefochtenen Baubewilligung zum Bestandteil des Gesamtentscheids erklärt wurde. Nicht richtig ist die Annahme der Beschwerdeführenden, 11 S. 29 des Berichts H.________vom 8. Mai 2018, Vorakten pag. 297 12 S. 26 f. des Berichts H.________vom 8. Mai 2018, Vorakten pag. 300