Emissions- und Immissionsüberwachungsmassnahmen jedoch wider Erwarten zeigen, dass dennoch ein solcher nötig ist, müsste darauf umgestellt werden. Dies ist auch im Bericht H.________ vom 8. Mai 2018 so vorgesehen. Demnach könne zurzeit nicht abgeschätzt werden, ob ein 24-Stunden-Betrieb der Anlage benötigt werde. Die Betriebsbedingungen der Anlage seien jedoch an die eigentlichen Arbeitszeiten anzupassen, das heisse einen reduzierten Betriebsmodus oder sogar einen Stillstand während Perioden, wo keine Sanierungsarbeiten stattfänden.11