Dass die Sanierung mit einer Überdeckung der Baugrube mit einem Zelt im Unterdruck und einer Abluftreinigung mittels Aktivkohlefilter dem Stand der Technik entspricht, wird von den Beschwerdeführenden nicht bestritten. Dieses Vorgehen dient denn auch explizit dem Schutz der Nachbarschaft und soll sicherstellen, dass es in der Nachbarschaft zu keinen relevanten Geruchs- und Schadstoffimmissionen kommt. Ausserhalb dieses Zelts im Unterdruck wird lediglich schwach bis mässig stark belastetes Material auf einem Zwischendepotplatz umgeschlagen.