c) Hinsichtlich der relevanten gesetzlichen Bestimmungen verweisen die Beschwerdeführenden auf Art. 4 AltlV. Gemäss dieser Bestimmung müssen Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen nach dieser Verordnung dem Stand der Technik entsprechen und von den Pflichtigen dokumentiert werden. Gemäss Stellungnahme des AWA vom 29. November 2018 ist eine Überdeckung der Baugrube mit einem Zelt im Unterdruck bei Altlastensanierungen in Wohngebieten (z.B. bei 7 Verordnung des Bundesrates vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-