Das erforderliche Sicherheits- und Überwachungskonzept, welches auch das Gebiet ihrer Liegenschaften abdecken müsse, sei nach wie vor ungenügend. So sei nicht klar, wann das Zelt im Unterdruck gehalten werde. Sei das Zelt nicht im Unterdruck, könnten Undichtigkeiten im Zelt nicht bemerkt werden. Weiter sei nicht festgelegt, welche Massnahmen im Falle einer Überlastung oder eines Ausfalls des Aktivkohlefilters oder im Falle von Undichtigkeiten im Zelt ergriffen würden, um die umliegenden Wohngebiete zu schützen. Ein Interventions- und Alarmkonzept fehle gänzlich und die Frage, ob ein 24- Stunden-Betrieb nötig sei, werde nicht beantwortet.