a) Die Beschwerdeführenden gehen davon aus, dass der offene Aushub aufgrund von Staubentwicklungen oder Verschleppungen zu starken Geruchs- und Schadstoffemissionen führt. Aufgrund der dominanten Windrichtung befürchten sie eine durch Abgasungen und Luftverfrachtungen verursachte Schadstoffbelastung bei ihren Liegenschaften, sei dies durch vorübergehende Belastungen oder durch permanente Ablagerungen an Gebäuden und im Boden.