3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland verzichtete mit Schreiben vom 16. November 2018 auf eine Vernehmlassung und stellt folglich keinen Antrag. Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) stellt in seiner Stellungnahme vom 29. November 2018 ebenfalls keinen Antrag. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 30. November 2018, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen.