2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 25. Oktober 2018 gemeinsam eine Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid vom 20. September 2018 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Sie machen insbesondere ein ungenügendes Sicherheits- und Überwachungskonzept und eine Gefährdung durch Grundwasserabsenkungen geltend.