Bern (Mattenhof) Grundbuchblatt Nr. C.________. Der betroffene Teil der Parzelle liegt in einer Zone im öffentlichen Interesse, Freifläche B (FB), sowie im Perimeter der Überbauungsordnung Nr. 582, Uferschutzplan Abschnitt Marzili/Schönau. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 20. September 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung.