1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Münchenbuchsee vom 20. September 2018 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.00 werden den Beschwerdeführerinnen zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt C.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Münchenbuchsee, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben