Beschwerdegegnerin besteht somit nicht. Voraussetzung einer Wiederherstellungsverfügung ist zudem ein baurechtswidriger Zustand. Dieser kann unter anderem darin bestehen, dass ohne oder in Überschreitung einer Baubewilligung gebaut worden ist oder dass Bedingungen und Auflagen einer Baubewilligung missachtet worden sind. Was bewilligt wurde, ergibt sich in erster Linie aus den bewilligten Plänen. Weder im Situationsplan noch im Projektplan Erdgeschoss inkl. Umgebung, beide genehmigt am 3. November 2015, ist ein (öffentlicher) Fussweg eingezeichnet, der neu erstellt werden soll.