__ über das Areal der Beschwerdegegnerin führen soll. Dieser Konzeptplan hat lediglich orientierenden Charakter.18 Gemäss Bericht Richtplan sind die im Plan dargestellten Fusswegverbindungen als Wunschlinien zu betrachten.19 Eine grundeigentümerverbindliche Festlegung einer Fusswegverbindung über das Areal der 18 Vgl. dazu http://muenchenbuchsee.ch, Rubriken «Gemeinde, Verwaltung, Bauabteilung, Planung/Umwelt/Energie, Gemeindeentwicklung und Raumplanung, Siedlungs- und Nutzungsplanung 19 Vgl. Zentrumsplanung 1, Bericht Richtplan, S. 32 f., einsehbar unter http://muenchenbuchsee.ch, Rubriken