Sie besitzt dabei keinen Beurteilungsspielraum und hat keine Interessenabwägung vorzunehmen.6 In der Regel verfügt sie zugleich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, wenn nicht Gründe der Rechtssicherheit, der Verhältnismässigkeit oder des Vertrauensschutzes entgegenstehen oder diese Punkte zuerst einer Klärung bedürfen.7 Die Wiederherstellungsverfügung ist grundsätzlich mit einem Hinweis auf die Möglichkeit der Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs zu versehen.