Sie machen insbesondere geltend, der Anspruch auf materielle Prüfung der Baurechtskonformität sei verwirkt. Der Containerabstellplatz könne im Strassenabstand nicht bewilligt werden und entlang der G.________strasse müsse ein Fussweg zum G.________gässli erstellt werden. 4. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 26. November 2018 beantragte die Gemeinde Münchenbuchsee die Abweisung der Beschwerde. Sie macht insbesondere geltend, das Projektänderungsgesuch sei zwar nicht innert der angesetzten Frist, aber vor der Einleitung von baupolizeilichen Massnahmen eingereicht worden. Die Beschwerdegegnerin liess sich nicht vernehmen.