3. Dagegen reichten die Beschwerdeführerinnen am 24. Oktober 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellten folgende Rechtsbegehren: «1. Die Gesamtbewilligung vom 20. September 2018 sei aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen, soweit überhaupt auf das Baugesuch eingetreten werden kann. RA Nr. 110/2018/142 3