Mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 setzte die Gemeinde der Beschwerdegegnerin eine letzte Frist bis 15 November 2017 zur Einreichung des Projektänderungsgesuchs an. Am 20. November 2017 reichte die Beschwerdegegnerin das Projektänderungsgesuch ein. Die Gemeinde liess verschiedene Mängel verbessern und veranlasste anschliessend die Publikation des Gesuchs. Dagegen erhoben unter anderen die Beschwerdeführerinnen mit Eingabe vom 18. Juni 2018 Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 20. September 2018 erteilte die Gemeinde Münchenbuchsee die Baubewilligung.