2. Anlässlich einer Baukontrolle vom 20. September 2017 wurden verschiedene Abweichungen gegenüber den bewilligten Plänen festgestellt. Insbesondere war der Containerabstellplatz oberirdisch und im Strassenabstand erstellt worden. Die Gemeinde forderte die Beschwerdegegnerin deshalb auf, innert 30 Tagen ein Projektänderungsgesuch für die Abweichungen vom bewilligten Projekt einzureichen. Diese Frist verstrich ungenutzt. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 setzte die Gemeinde der Beschwerdegegnerin eine letzte Frist bis 15 November 2017 zur Einreichung des Projektänderungsgesuchs an.