Anlässlich der Einspracheverhandlung vom 7. September 2015 konnte zwar keine Einigung erzielt werden, die Parteien schlossen aber am 7. Oktober 2015 ausserhalb des Verfahrens eine Vereinbarung ab. Danach verpflichtete sich die Beschwerdegegnerin unter anderem, den Durchgang G.________gässchen zu gewährleisten, den an der G.________strasse geplanten Containerplatz in die Einstellhalle zu versetzen und beide Massnahmen im Rahmen eines "Planaustausch" umzusetzen. Als Gegenleistung zogen die Beschwerdeführerinnen ihre Einsprache zurück. Mit Gesamtentscheid vom 3. November 2015 erteilte die Gemeinde Münchenbuchsee die Baubewilligung.