vom 19. August 2015 insbesondere, dass die im Richtplan vorgesehene Fussgängerverbindung zum G.________weglein fehle sowie dass die Velounterstände und der Containerplatz so angeordnet seien, dass eine zweckmässige Fussgängerführung nicht möglich sei. Anlässlich der Einspracheverhandlung vom 7. September 2015 konnte zwar keine Einigung erzielt werden, die Parteien schlossen aber am 7. Oktober 2015 ausserhalb des Verfahrens eine Vereinbarung ab.