1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 16. Juli 2015 bei der Gemeinde Münchenbuchsee ein Baugesuch ein für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle auf den Parzellen Münchenbuchsee Grundbuchblatt Nrn. E.________ und F.________. Die Parzellen liegen in der Kernzone K3A. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführerinnen Einsprache. Sie bemängelten in ihrer Eingabe RA Nr. 110/2018/142 2