b) Die Beschwerdegegnerschaft hat den Beschwerdeführenden die Hälfte der Vermessungskosten der G.________ von Fr. 1'244.20, ausmachend Fr. 622.10 (inkl. Mehrwertsteuer), zu ersetzen. Die Beschwerdegegnerschaft haftet für diese Beträge solidarisch. RA Nr. 110/2018/141 18 IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher C.________, eingeschrieben - Frau E.________ und Herrn D.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Sumiswald, Bauverwaltung, eingeschrieben - H.________, zur Kenntnis, A-Post