Sie lehnten die Projektänderung ab und verlangten erfolglos die Anordnung einer Auflage zur besseren Gestaltung des Vorhabens. Diesbezüglich sind die Beschwerdeführenden mit ihren Rechtsbegehren vollständig unterlegen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens rechtfertigt es sich, den Beschwerdeführenden vier Fünftel der Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00, ausmachend Fr. 1'600.00, zur Bezahlung aufzuerlegen. Ein Fünftel der Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00, ausmachend Fr. 400.00, hat die Beschwerdegegnerschaft zu tragen.