Gegen die Einholung eines Fachberichts beim Berner Heimatschutz sprechen ausserdem verfahrensökonomische Gründe. Der Beweisantrag der Beschwerdeführenden, es sei ein Fachbericht beim Berner Heimatschutz einzuholen, wird daher abgewiesen. 6. Auflage a) Aus den Erwägungen folgt, dass die geplante Sichtschutzwand unter ästhetischen Gesichtspunkten bewilligungsfähig ist und auch den übrigen bau- und planungsrechtlichen Vorschriften entspricht. Die Projektänderung ist daher zu bewilligen. b) Die Beschwerdeführenden verlangen, eine allfällige Baubewilligung sei mit der Auflage zu erteilten, dass die Sichtschutzwand innert angemessener Frist zu begrünen sei.