Der Sachverhalt ist damit genügend abgeklärt. Die BVE ist in der Lage, die Orts- und Landschaftsbildverträglichkeit gestützt auf die vorhandenen Akten, Pläne, Beschreibungen und Fotos zu beurteilen, ohne einen zusätzlichen Bericht beim Berner Heimatschutz einzuholen. Zudem ist ohnehin nicht zu erwarten, dass ein Bericht des Berner Heimatschutzes wesentlich neue und verwertbare Erkenntnisse zur ästhetischen Wirkung des Bauvorhabens vom öffentlichen Raum aus vermitteln könnte. Gegen die Einholung eines Fachberichts beim Berner Heimatschutz sprechen ausserdem verfahrensökonomische Gründe.