e) Vorliegend wird die in der Höhe gestaffelte Sichtschutzwand von den umliegenden zweigeschossigen Bauten deutlich überragt, wie die Fotos vom Augenschein zeigen.19 Durch seine Dimension und Gliederung ordnet sich das Vorhaben der bestehenden Bebauung klar unter und tritt nicht störend in Erscheinung. Dazu kommt, dass sich die Sichtbarkeit der geplanten Wand durch die Distanz zum öffentlichen Raum stark vermindert. Das kommt auf den nicht gezoomten Fotos vom Augenschein besonders gut zum Ausdruck.20 Vorgesehen ist zudem, die in der Höhe gestaffelte Sichtschutzwand punktuell mit Wildrosen zu begrünen.