Zur Prüfung der ästhetischen Wirkung des geplanten Vorhabens auf das Orts- und Landschaftsbild führte die BVE einen Augenschein vor Ort durch. In der näheren und weiteren Umgebung der Sichtschutzwand befinden sich keine denkmalgeschützten Gebäude oder Baugruppen. Das Siedlungsbild in der Umgebung der Bauparzelle kann, bedingt durch das Nebeneinander von unterschiedlichen Baustilen, zudem als ein sehr heterogenes charakterisiert werden. Die Gebäude weisen nicht nur unterschiedliche Grundrisse auf, sie unterscheiden sich auch hinsichtlich Volumetrie, Form, Farbe, Stellung, Dachgestaltung und Firstausrichtung deutlich voneinander.18