a) Die Beschwerdeführenden kritisieren weiter, die Sichtschutzwand wirke optisch noch höher und massiver. Sie sei störend und passe in keiner Art und Weise in das Orts- und Landschaftsbild. Es sei auch nicht ihre Aufgabe, den störenden Betonsockel grün zu bemalen. Sie beantragen die Einholung eines weiteren Fachberichts beim Berner Heimatschutz.