Schliesslich beträgt die Höhe der Sichtschutzwand auf der Strecke 3 ab der Höhenkote ±0.00 1.50 m. Auf diesem Streckenabschnitt beträgt der tiefste Terrainpunkt -0.34 m, womit in diesem Bereich die 1.50 m hohe Sichtschutzwand mit dem Sockel ab dem massgebenden Terrain eine Höhe von 1.84 m (-0.34 m bis 1.50 m) erreicht. Damit muss die Sichtschutzwand eine Distanz von 0.64 m (1.84 m – 1.20 m) von der Grenze einhalten. Nach den revidierten Plänen vom 30. April 2019 hält die Sichtschutzwand auch auf diesem Streckenabschnitt durchgängig eine Distanz von 0.82 m zur Grenze ein.