Gleiches gilt für die Strecken 2 und 3: Auf dem Streckenabschnitt 2 beträgt die Höhe der Sichtschutzwand ab der Höhenkote ±0.00 1.80 m. Hinzu kommt die Höhe des Betonsockels. Der höchste Terrainpunkt auf dem Streckenabschnitt 2 beträgt ±0.00 und der tiefste Punkt, wie ausgeführt, -0.22 m. Am tiefsten Punkt weist die Sichtschutzwand mit Betonsockel ab dem massgebenden Terrain somit eine Höhe von 2.02 m (-0.22 m + 1.80 m) auf. An dieser Stelle muss die Sichtschutzwand demnach einen Abstand von 0.82 m (2.02 m – 1.20 m) von der Grenze einhalten. Dieser Abstand von 0.82 m ist nach den revidierten Plänen vom 30. April 2019 über die gesamte Länge der Strecke 2 eingehalten.