So verlangte der Beschwerdeführer 1 am Augenschein ausdrücklich, die Sichtschutzwand sei um 22 cm zurückzuversetzen, damit rechtlich alles korrekt sei. Dass die Beschwerdegegnerschaft im vorliegenden Fall die Höhenkoten mit zwei Stellen nach dem Komma ohne Rundung übernahmen, ist daher nicht zu beanstanden. Es ist damit genügend gewährleistet, dass das massgebende Terrain in den geänderten Plänen korrekt dargestellt ist und den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Die Plandarstellung entspricht überdies der SIA Norm 40016, Planbearbeitung im Hochbau. Danach werden die Masse der Höhenkoten ebenfalls nur mit zwei Stellen nach dem Komma angegeben.